Schülerwettbewerb Patente Franken (Foto: ©Andrey Kiselev - stock.adobe.com)

Idee zum Wettbewerb

Die KulturServiceStelle des Bezirks Oberfranken sucht kreative Schülerarbeiten zu den „Patenten Franken“. 116 patente Persönlichkeiten aus Franken werden auf der Homepage www.patente-franken.de vorgestellt. Sie stehen im Zentrum des Wettbewerbs. Egal ob die Erfindung aus dem naturwissenschaftlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder dem Freizeitbereich stammt, egal ob der Franke hinter der Erfindung ein Weltbürger war oder nie sein Heimatdorf oder seine Stadt verlassen hat – sie alle haben mit ihrem Knowhow die Welt zumindest ein bisschen verändert. Wie lebte der patente Franke? Wie kam er zu seiner Inspiration? Wie funktioniert seine Innovation, auf welchen Prinzipien beruht sie? Welche Geschichten könnte er erzählen? Welche Auswirkungen hat seine Erfindung auf unseren Alltag? Die besten und spannendsten Einsendungen werden im Rahmen des Wettbewerbs prämiert und auf dieser Homepage der Öffentlichkeit präsentiert.

Teilnahmebedingungen

Wer darf teilnehmen?

Jeder, der nicht älter als 21 ist, in einem der drei fränkischen Regierungsbezirke wohnt und hier zur Schule geht. Stichtag für das Alter ist der 31. Dezember 2018. Die Einreichung der Arbeiten muss über die Schule erfolgen. Angenommen werden sowohl Arbeiten einzelner Schüler als auch Einsendungen von Gruppenarbeiten.

Was wird gefordert?

Gefordert wird die Einsendung von Projektarbeiten (wissenschaftsorientiert oder künstlerisch) zu einem der 116 patenten Franken, die auf der Homepage präsentiert werden. Die eingereichten Arbeiten müssen nachweisbar eine enge Verbindung zum gewählten patenten Franken oder seiner Erfindung haben. Die Themen können in beliebiger Art und Weise bearbeitet werden, die aufgeführten möglichen Methoden sind als Inspiration gedacht.

Die Arbeit soll von den Schülern unter der Hilfestellung des Lehrers selbstständig angefertigt werden. Die Kinder und Jugendlichen sollen im Sinne des "entdeckenden Lernens" selbstständig Informationen beschaffen, sich ein Bild des „Erfinders“ und des „Erfundenen“ machen, Probleme erkennen, sich kreativ oder wissenschaftlich mit dem patenten Franken oder seiner Innovation auseinandersetzen und einen eigenen Beitrag erstellen. Benutzte Literatur und benutzte Quellen müssen unbedingt angegeben werden. Die Lehrperson sollte sich – natürlich abhängig von Alter und Selbstständigkeit der Schüler – während der Projektarbeit überwiegend auf eine beratende Tätigkeit beschränken.

Wichtig ist, dass die Arbeit digitalisiert wird, da die Beiträge auf der Website der interessierten Öffentlichkeit präsentiert werden.

Die Arbeiten sind gespeichert auf einem Memory-Stick einzureichen bei der
KulturServiceStelle des Bezirks Oberfranken
Adolf-Wächter-Straße 17
95447 Bayreuth.

Einzelarbeit oder Gruppenarbeit?

Die Arbeit kann von einer Gruppe/Klasse oder von einzelnen Schülerinnen und Schülern angefertigt sein.

Welches Thema?

Im Rahmen des großen Themas „Patente Franken“ kann das Thema selbst gewählt werden: Eine der 116 auf der Homepage vertretenen Persönlichkeiten oder eine der vorgestellten Innovationen muss im Zentrum stehen.

Formale Vorgaben

Schriftliche Arbeiten dürfen 16 Seiten (1,5-zeilig, 12 pt) nicht überschreiten. Deckblätter, Verzeichnisse und Anhänge zählen nicht mit.

Bildnerische Arbeiten sind als digitalisiertes Foto mit Angaben zu Größe und Technik des Originals einzureichen.

Multimediale Arbeiten müssen unter Windows lauffähig sein. Filme dürfen 7 Minuten nicht überschreiten, Präsentationen höchsten 25 Folien umfassen.

Zugelassene Formate

Filme:

  • Zulässige Datenträger: DVD
  • Qualität: SD oder HD
  • Videokodierung: H.264
  • Audiokodierung: AAC
  • Format: MP4
  • Auflösung: 640x480, 1280x720
  • Framerate: 25 FPS

Fotos:

  • JPG, TIFF, PNG
  • Auflösung 300 dpi

Webseiten:

  • HTML5, HTML, PHP, JS, CSS
  • Datenbank: MySQL, MariaDB (SQL-Export)
  • Gepackt einreichen (ZIP)

Audio-Dateien

  • Mp3

Sonstige Formate:

  • Office-Dokumente mit Standard-Schriften (.docx, .pptx)
  • PDFs (PDF/X3:2002, Kompatibilität Acrobat 4, PDF 1.3)

Einsendeschluss

Wettbewerbsbeiträge können bis zum 1. März 2019 (Stichtag) eingereicht werden. Bei postalischen Einsendungen gilt der Poststempel.

Persönlichkeitsrechte

Bei der Darstellung von Personen dürfen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Falls in einem Beitrag Personen erkennbar abgebildet sind oder Tonbeiträge Dritter vorkommen, müssen die Betreffenden bzw. deren Erziehungsberechtigte mit der Veröffentlichung einverstanden sein. Den einreichenden Schulen müssen die schriftlichen Erklärungen vorliegen.

Urheberrechte

Das geistige Eigentum anderer verlangt Achtung und Respekt, daher dürfen deren Urheberrechte nicht verletzt werden. Die Teilnehmenden versichern, dass sie über alle Rechte am eingereichten Material verfügen und dass es frei von Rechten Dritter ist. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellen die Teilnehmenden den Veranstalter von allen Ansprüchen frei. Verantwortlich für den Inhalt (Bilder, Tonbeiträge, Dateien, Texte, Musik etc.) der Beiträge sind ausschließlich die übermittelnden Schulen. Des Weiteren versichern die teilnehmenden Schulen, dass sie zur Einräumung dieser Rechte an den Bezirk Oberfranken berechtigt sind.

Bewertung

Die Bewertung der Arbeiten erfolgt durch eine Jury. Ihre Urteile sind nicht anfechtbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Wesentliches Beurteilungskriterium ist die Auseinandersetzung mit einem patenten Franken. Diese kann entweder kreativ oder eher wissenschaftlich erfolgen. Idee, Inhalt, Form und Originalität entsprechend der medialen Spezifika (Bild, Text, Multimedia…) fließen in die Bewertung mit ein. Auch das Alter und die Schulart der Teilnehmer werden bei der Juryentscheidung berücksichtigt. Wichtig ist, dass der Beitrag eine eigenständige Leistung der Teilnehmer darstellt.

Die Gewinner werden bis spätestens zum 1.6.2019 von der KulturServiceStelle in schriftlicher Form informiert.

Nutzung der Wettbewerbsbeiträge

Die Teilnehmer räumen der KulturServiceStelle des Bezirks Oberfanken das räumlich und zeitlich unbeschränkte sowie inhaltlich auf den Wettbewerb beschränkte einfache Nutzungsrecht für sämtliche bekannten und unbekannten Nutzungsarten an dem von ihnen zum Zweck der Teilnahme am Wettbewerb erstellten digitalen Dateien ein. Hierzu zählen insbesondere das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung der Dateien, das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung im Internet und das Ausstellungsrecht. Die Nutzungsrechtseinräumung erfolgt unentgeltlich. Die KulturServiceStelle ist berechtigt, die vorstehend genannten Rechte Dritten einzuräumen. Es besteht kein Anspruch auf Vergütung aus der geplanten Veröffentlichung. Die Teilnehmer erklären sich mit der Weiterverwertung von Bildern und Unterlagen zu weitergehenden Zwecken (z.B. Publikationen) einverstanden. Sie erklären sich darüber hinaus mit der räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten, nicht ausschließlichen Nutzung und Veröffentlichung von gegebenenfalls während der Prämierungsveranstaltung gefertigten Bildern einverstanden.

Datenschutz

Der Bezirk Oberfranken gewährleistet, dass alle im Rahmen des Wettbewerbs personenbezogenen Daten nicht zu anderen Zwecken als zu den voran genannten wetbewerbsbedingten Veröffentlichungen verwendet werden und nicht an Dritte (Wettbewerbsunbeteiligte) weitergegeben werden. Eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt!

Teilnahmeausschluss

Der Bezirk Oberfranken behält sich den Ausschluss einzelner Teilnehmer aus wichtigem Grund (z.B. Manipulationsverdacht, Einsendung von Bildern oder Texten, die strafrechtlich relevant, sittenwidrig oder in sonstiger Weise verwerflich sind) vor.

Mit der Teilnahme werden die Teilnahmebedingungen anerkannt.

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